Das Wichtigste in Kürze
- Grundstückseigentümer haften gemäß § 823 BGB für Schäden, die durch herabstürzende Äste oder umstürzende Bäume entstehen.
- Regelmäßige Baumkontrollen und die ZTV-konforme Totholzbeseitigung schützen vor Haftungsansprüchen.
- Schnittzeiten & Artenschutz (§ 39 BNatSchG) sind bei Pflege- und Fällarbeiten im Saarland zwingend zu beachten.
Die rechtliche Lage: Wer haftet bei Sturmschäden?
Bäume bereichern jedes Grundstück, bringen jedoch auch eine gesetzliche Pflicht mit sich: die Verkehrssicherungspflicht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss jeder Baumbesitzer dafür Sorge tragen, dass von seinen Bäumen keine Gefahr für Passanten, Nachbarn oder den Straßenverkehr ausgeht. Kommt es durch Vernachlässigung zu einem Schaden, haftet der Eigentümer gemäß § 823 BGB – unabhängig davon, ob der Baum auf privatem oder gewerblichem Grund steht.
Was bedeutet ZTV-Baumpflege?
ZTV steht für „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“. Dieses Regelwerk definiert bundesweit, wie Baumpflegemaßnahmen fachgerecht ausgeführt werden müssen, ohne die Gesundheit des Baumes zu schädigen. Unsachgemäße Kappungen oder unkontrolliertes Verstümmeln von Kronen führen zu Fäulnis, zerstören die Statik dauerhaft und können im Nachgang die Verkehrssicherheit sogar zusätzlich gefährden statt sie zu erhöhen.
Wichtige Pflichtmaßnahmen für Grundstücksbesitzer
Sichtprüfung auf Totholz & Pilzbefall
Mindestens einmal jährlich sollten Kronen auf mürbe Äste, Rindenschäden und Pilzfruchtkörper kontrolliert werden.
Lichtraumprofil herstellen
Über Gehwegen muss eine lichte Höhe von 2,50 m, über Fahrbahnen von 4,50 m eingehalten werden.
Dokumentation
Eine nachweisbare Beauftragung eines Fachbetriebs entlastet den Eigentümer im Schadensfall rechtlich.
Zusätzlich gilt in der freien Landschaft und in vielen Kommunen das gesetzliche Schnittverbot nach § 39 BNatSchG zwischen dem 1. März und dem 30. September, um brütende Vögel zu schützen. Fachgerechte Kontrolle und Pflege sind daher keine Kür, sondern eine wiederkehrende Pflichtaufgabe. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Bäume den Anforderungen entsprechen, unterstützen wir Sie mit einer fachkundigen Einschätzung – auch im Rahmen unserer professionellen Baumpflege im Saarland.
Rechtssicher aufgestellt: Lassen Sie Ihre Bäume prüfen
Wir übernehmen die fachgerechte Baumkontrolle und ZTV-konforme Pflege für Eigentümer in Saarbrücken, Neunkirchen und dem gesamten Saarland.
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